Auch unabhängig der Pandemie bietet der passende Rechtsschutz die finanzielle Sicherheit, damit in allen Lebenslagen aus „Recht haben“ auch „Recht bekommen“ werden kann.
Wann darf ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern kündigen?
Ein Arbeitgeber darf seinen Angestellten nicht kündigen, ohne ihnen den dafür verantwortlichen Grund zu nennen. Dieser kann personen-, verhaltens- oder betriebsbedingt sein.
- Personenbedingt: Hierunter fallen meist langwierige Erkrankungen des Arbeitnehmers mit negativer Gesundheitsprognose. Die Fortführung des Arbeitsverhältnisses erscheint hierdurch unmöglich.
- Verhaltensbedingt: Hierunter versteht man persönliche Verfehlungen des Arbeitnehmers, beispielsweise den Diebstahl von Firmeneigentum.
- Betriebsbedingt: Sollte der Arbeitgeber Arbeitsplätze ins Ausland verlagern oder den Betrieb schließen wollen, gilt dies als betriebsbedingter Grund.
Es reicht also nicht, dass der Arbeitgeber einfach auf die Corona-Krise verweist – eine solche Kündigung sollten Arbeitnehmer in jedem Fall rechtlich prüfen lassen. Wichtig dabei ist die einzuhaltende Frist: So muss spätestens drei Wochen nach der Kündigung eine entsprechende Klage beim zuständigen Arbeitsgericht eingegangen sein.
Welche Kostenrisiken haben Kläger ohne Versicherungsschutz?
Wer Rechtsansprüche ohne Versicherungsschutz durchsetzen möchte, trägt die Kosten allein. Darunter fallen in erster Linie Anwalts- und Gerichtskosten. Je nach Ausgang des Verfahrens und des jeweiligen Gerichtszweigs fallen diese unterschiedlich hoch aus. Geht der Prozess verloren, müssen auch die Kosten des gegnerischen Anwalts bezahlt werden. So entsteht ein Kostenrisiko, das viele Kläger nicht bis zum Schluss tragen können oder wollen. Die Folge: Das eigene Recht kann gar nicht durchgesetzt werden, erst recht nicht über mehrere Instanzen.
Was leistet eine Rechtsschutzversicherung?
Eine Rechtsschutzversicherung bieten Ihnen die Möglichkeit, Ansprüche bis zum Schluss klären zu lassen. Sie übernimmt nicht nur die Gerichtskosten, sondern bezahlt auch den eigenen sowie – sofern man den Prozess verliert – den gegnerischen Anwalt. Sollte vom Gericht ein Gutachten erstellt werden müssen, springt auch hier die Rechtsschutzversicherung ein. Zudem gibt es meist eine Reihe von Service-Leistungen, beispielsweise eine kostenlose telefonische Erstberatung oder ein Mediationsangebot, bei dem versucht wird, außergerichtlich zwischen beiden Parteien eine einvernehmliche Lösung zu vermitteln.
Welche Versicherung brauche ich?
Rechtsschutzversicherungen decken verschiedene Bereiche ab: Miet- und Wohnrecht, Verkehrs- und Privatrecht und den gerade in Corona-Zeiten sehr wichtigen beruflichen Rechtsschutz (Arbeitsrecht). Bei den meisten Versicherern können diese Bereiche variabel im Baukastenprinzip kombiniert werden. Um hier den passenden Schutz zu finden, empfiehlt sich vor dem Abschluss eine ausführliche Beratung.